Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 802c ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 802c ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 802a ZPO Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers (vom 01.01.2013)
... Sache (§ 802b) zu versuchen, 2. eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c ) einzuholen, 3. Auskünfte Dritter über das Vermögen des Schuldners ...
§ 802f ZPO Abnahme der Vermögensauskunft (vom 19.07.2024)
... Mit der Terminsladung ist der Schuldner über Folgendes zu belehren: 1. die nach § 802c Absatz 1 und 2 erforderlichen Angaben, 2. im Fall der Terminsbestimmung nach Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ... Gerichtsvollzieher errichtet in einem elektronischen Dokument eine Aufstellung mit den nach § 802c Absatz 1 und 2 erforderlichen Angaben (Vermögensverzeichnis). Diese Angaben sind dem Schuldner vor ... Diese Angaben sind dem Schuldner vor Abgabe der Versicherung nach § 802c Absatz 3 vorzulesen oder zur Durchsicht auf einem Bildschirm anzuzeigen. Dem Schuldner ist auf ...
§ 802g ZPO Erzwingungshaft (vom 26.11.2016)
... unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. In dem Haftbefehl ...
§ 802k ZPO Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (vom 19.07.2024)
... durch Landesgesetz dazu befugt sind, vom Schuldner die Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c gegenüber dem Gerichtsvollzieher zu verlangen. Zur Einsicht befugt sind ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 284 AO Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners (vom 01.01.2024)
... innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe der Vermögensauskunft nach dieser Vorschrift oder nach § 802c der Zivilprozessordnung nicht verpflichtet, eine weitere Vermögensauskunft abzugeben, es sei denn, es ist anzunehmen, ...

Anzeigenverordnung (AnzV)
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage 11 AnzV (zu § 5b Abs. 5 AnzV) PVFP *) (vom 29.11.2022)
... in ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder ein vergleichbares Verfahren verwickelt? □ JA □ NEIN Falls JA, ...

Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
Artikel 1 G. v. 19.04.2001 BGBl. I S. 623; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Anlage GvKostG (zu § 9) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2022)
... € 260 Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§ 802c , 802d Abs. 1 oder nach § 807 ZPO 36,30 € ...

Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
G. v. 30.01.1877 RGBl. S. 244; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 39 EGZPO (vom 01.01.2013)
... sind anstelle der §§ 754, 755, 758a Abs. 2, von § 788 Abs. 4, der §§ 802a bis 802l, 807, 836 Abs. 3, der §§ 851b, 882b bis 882h, 883 Abs. 2 und von § 933 ... bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung der Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung oder nach § 284 der Abgabenordnung in der ab dem 1. Januar 2013 ...

Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG)
neugefasst durch B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 14 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 6 JBeitrG (vom 01.01.2022)
... 759, 761, 762, 764, 765a, 766, 771 bis 776, 778, 779, 781 bis 784, 786, 788, 789, 792, 793, 802a bis 802i, 802j Abs. 1 und 3, §§ 802k bis 827, 828 Abs. 2 und 3, §§ 829 bis ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 25 RVG Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (vom 01.01.2021)
... hat, und 4. in Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft ( § 802c der Zivilprozessordnung ) sowie in Verfahren über die Einholung von Auskünften Dritter über das ...

Vermögensverzeichnisverordnung (VermVV)
V. v. 26.07.2012 BGBl. I S. 1663; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 3 VermVV Errichtung und Form der Vermögensverzeichnisse (vom 19.07.2024)
... befugt ist, errichtet das Vermögensverzeichnis als elektronisches Dokument mit den nach § 802c der Zivilprozessordnung oder den nach § 284 Absatz 7 Satz 1 und Absatz 2 der Abgabenordnung erforderlichen Angaben. ... gleichwertig ist, erfüllt sind, 2. wann die Versicherung an Eides statt nach § 802c Absatz 3 der Zivilprozessordnung oder nach § 284 Absatz 3 der Abgabenordnung oder nach der bundes- oder landesgesetzlichen ...

Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 203
Anlage 1 ZVFV (zu § 1 Absatz 1) Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher (vom 01.09.2024)
...  Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners (zu Ziffer ) Vermögensauskunft nach § 802c ZPO Weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO Die Vermögensverhältnisse des ... ge ändert, weil Zur Glaubhaftmachung wird beigefügt: Die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder die weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO soll erfolgen ohne vorherigen ... nach § 802d ZPO soll erfolgen ohne vorherigen Pfändungsversuch nach den §§ 802c , 802f ZPO. Sofern der Schuldner wiederholt nicht anzutreffen ist, wird beantragt, das ... ist, wird beantragt, das Verfahren zur Abnahme der Vermögens auskunft nach den §§ 802c , 802f ZPO einzuleiten. wird um Rücksendung der Vollstreckungsunterlagen gebeten.  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 203
Anhang 2. ZVFVÄndV zu Artikel 1 Nummer 2
...  Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners (zu Ziffer ) Vermögensauskunft nach § 802c ZPO Weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO Die Vermögensverhältnisse des ... ge ändert, weil Zur Glaubhaftmachung wird beigefügt: Die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder die weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO soll erfolgen ohne vorherigen ... nach § 802d ZPO soll erfolgen ohne vorherigen Pfändungsversuch nach den §§ 802c , 802f ZPO. Sofern der Schuldner wiederholt nicht anzutreffen ist, wird beantragt, das ... ist, wird beantragt, das Verfahren zur Abnahme der Vermögens auskunft nach den §§ 802c , 802f ZPO einzuleiten. wird um Rücksendung der Vollstreckungsunterlagen gebeten.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 24 ReRaG Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... wenn 1. der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung nicht nachkommt, 2. bei einer Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 EuKoPfVODG Änderung der Zivilprozessordnung
... Gerichtsvollzieher errichtet in einem elektronischen Dokument eine Aufstellung mit den nach § 802c Absatz 1 und 2 erforderlichen Angaben (Vermögensverzeichnis)." 9. § 802g ...

Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Artikel 6 ViKoAnwFG Änderung der Zivilprozessordnung
... 4" durch die Wörter „Absatz 2 Nummer 4" ersetzt. 25. In § 802c Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und 2 wird jeweils die Angabe „§ 802f Abs. 1" durch die Angabe „§ 802f Absatz ... Mit der Terminsladung ist der Schuldner über Folgendes zu belehren: 1. die nach § 802c Absatz 1 und 2 erforderlichen Angaben, 2. im Fall der Terminsbestimmung nach Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ... Der Gerichtsvollzieher errichtet in einem elektronischen Dokument eine Aufstellung mit den nach § 802c Absatz 1 und 2 erforderlichen Angaben (Vermögensverzeichnis). Diese Angaben sind dem Schuldner vor Abgabe ... (Vermögensverzeichnis). Diese Angaben sind dem Schuldner vor Abgabe der Versicherung nach § 802c Absatz 3 vorzulesen oder zur Durchsicht auf einem Bildschirm anzuzeigen. Dem Schuldner ist auf Verlangen ...

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
G. v. 07.05.2021 BGBl. I S. 850
Artikel 1 ZVRuaÄndG Änderung der Zivilprozessordnung
... und eine Abschrift erteilt werden; § 760 Satz 2 bleibt unberührt." 4. In § 802c Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „§ 811 Abs. 1 Nr. 1 und 2" durch die Wörter „§ 811 ...
Artikel 4 ZVRuaÄndG Folgeänderungen
... innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe der Vermögensauskunft nach dieser Vorschrift oder nach § 802c der Zivilprozessordnung nicht verpflichtet, eine weitere Vermögensauskunft abzugeben, es sei denn, es ist anzunehmen, ...

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 2 InkaRÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
...  2. In § 25 Absatz 1 Nummer 4 werden die Wörter „nach § 802c der Zivilprozessordnung " durch die Wörter „(§ 802c der Zivilprozessordnung) sowie in Verfahren ... Wörter „nach § 802c der Zivilprozessordnung" durch die Wörter „( § 802c der Zivilprozessordnung ) sowie in Verfahren über die Einholung von Auskünften Dritter über das ...