interne Verweise§ 802f ZPO Abnahme der Vermögensauskunft (vom 19.07.2024) ... einem Bildschirm anzuzeigen. Dem Schuldner ist auf Verlangen ein Ausdruck zu erteilen; § 802d Absatz 2 gilt entsprechend. (8) Der Gerichtsvollzieher hinterlegt das ... § 802k Absatz 1. Er leitet dem Gläubiger unverzüglich einen Ausdruck zu; § 802d Absatz 2 gilt entsprechend. Der Ausdruck und das elektronische Dokument müssen den Vermerk ... enthalten, dass sie mit dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses übereinstimmen. § 802d Absatz 1 Satz 3 gilt ...
§ 802j ZPO Dauer der Haft; erneute Haft (vom 01.01.2013) ... zwei Jahre auch auf Antrag eines anderen Gläubigers nur unter den Voraussetzungen des § 802d von neuem zur Abgabe einer solchen Vermögensauskunft durch Haft angehalten ...
§ 802l ZPO Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers (vom 01.01.2022) ... 2 unverzüglich und den Schuldner innerhalb von vier Wochen nach Erhalt in Kenntnis. § 802d Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Nach Absatz 1 Satz 1 erhobene Daten, die innerhalb der ... er den Schuldner davon innerhalb von vier Wochen nach der Übermittlung in Kenntnis zu setzen; § 802d Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 gilt ...
§ 882c ZPO Eintragungsanordnung (vom 01.11.2017) ... innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft oder Bekanntgabe der Zuleitung nach § 802d Abs. 1 Satz 2 die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweist, auf dessen Antrag die ...
§ 947 ZPO Verfahren (vom 26.11.2019) ... Verarbeitung einzuschränken. Die Löschung ist zu protokollieren. § 802d Absatz 1 Satz 3 gilt ...
Zitat in folgenden NormenGerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
Artikel 1 G. v. 19.04.2001 BGBl. I S. 623; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Anlage GvKostG (zu § 9) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2022) ... € 260 Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 802d Abs. 1 oder nach § 807 ZPO 36,30 € ... Versicherung abgegebenen Ver- mögensverzeichnisses an einen Drittgläubiger ( § 802d Abs. 1 Satz 2 , Abs. 2 ZPO) 36,30 € 262 Abnahme der ... abgenommen wird, weil der Schuldner sie innerhalb der letzten zwei Jahre bereits abgegeben hat ( § 802d Abs. 1 Satz 1 ZPO ). Für einen nicht erledigten Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache wird in dem in ... Satz 1 genannten Kopien oder Ausdrucke elektronisch gespeicherte Dateien überlassen werden ( § 802d Abs. 2 ZPO ). 701 Entgelte für Zustellungen mit ...
Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
G. v. 30.01.1877 RGBl. S. 244; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 39 EGZPO (vom 01.01.2013) ... sind anstelle der §§ 754, 755, 758a Abs. 2, von § 788 Abs. 4, der §§ 802a bis 802l, 807, 836 Abs. 3, der §§ 851b, 882b bis 882h, 883 Abs. 2 und von § 933 ... Haft vor dem 1. Januar 2013 angeordnet worden ist. 4. Im Rahmen des § 802d Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung und des § 284 Abs. 4 Satz 1 der Abgabenordnung steht ...
Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG)
neugefasst durch B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 14 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 6 JBeitrG (vom 01.01.2022) ... 759, 761, 762, 764, 765a, 766, 771 bis 776, 778, 779, 781 bis 784, 786, 788, 789, 792, 793, 802a bis 802i, 802j Abs. 1 und 3, §§ 802k bis 827, 828 Abs. 2 und 3, §§ 829 bis ...
Vermögensverzeichnisverordnung (VermVV)
V. v. 26.07.2012 BGBl. I S. 1663; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 5 VermVV Hinterlegung der Vermögensverzeichnisse (vom 19.07.2024) ... dass er mit dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses übereinstimmt, und den Hinweis nach § 802d Absatz 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung enthalten. Anstelle der Zuleitung eines Ausdrucks kann dem Gläubiger auf Antrag das ...
Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 203
Anlage 1 ZVFV (zu § 1 Absatz 1) Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher (vom 01.09.2024) ... (zu Ziffer )
Vermögensauskunft nach § 802c ZPO Weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO
Die Vermögensverhältnisse des Schuldners haben sich wesentlich ge
ändert, weil
...
Die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder die weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO soll erfolgen
ohne vorherigen Pfändungsversuch nach
den §§ 802c, 802f ZPO.
...
Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 203
Anhang 2. ZVFVÄndV zu Artikel 1 Nummer 2 ... (zu Ziffer )
Vermögensauskunft nach § 802c ZPO Weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO
Die Vermögensverhältnisse des Schuldners haben sich wesentlich ge
ändert, weil
...
Die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder die weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO soll erfolgen
ohne vorherigen Pfändungsversuch nach
den §§ 802c, 802f ZPO.
...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 EuKoPfVODG Änderung der Zivilprozessordnung ... für die Datenerhebung auch bei diesem Gläubiger vorliegen." 7. § 802d Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Andernfalls leitet der ... Schuldner davon innerhalb von vier Wochen nach der Übermittlung in Kenntnis zu setzen; § 802d Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 gilt entsprechend." 11. § 829 Absatz 2 Satz 3 ... unverzüglich zu sperren oder zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. § 802d Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. § 948 Ersuchen um Einholung von ...
Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Artikel 6 ViKoAnwFG Änderung der Zivilprozessordnung ... auf einem Bildschirm anzuzeigen. Dem Schuldner ist auf Verlangen ein Ausdruck zu erteilen; § 802d Absatz 2 gilt entsprechend. (8) Der Gerichtsvollzieher hinterlegt das Vermögensverzeichnis ... nach § 802k Absatz 1. Er leitet dem Gläubiger unverzüglich einen Ausdruck zu; § 802d Absatz 2 gilt entsprechend. Der Ausdruck und das elektronische Dokument müssen den Vermerk enthalten, ... Vermerk enthalten, dass sie mit dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses übereinstimmen. § 802d Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend." 27. § 802i wird wie folgt geändert: a) ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
G. v. 07.05.2021 BGBl. I S. 850
Artikel 1 ZVRuaÄndG Änderung der Zivilprozessordnung ... § 757a Auskunfts- und Unterstützungsersuchen". b) Die Angabe zu § 802d wird wie folgt gefasst: „ § 802d Weitere Vermögensauskunft". ... b) Die Angabe zu § 802d wird wie folgt gefasst: „ § 802d Weitere Vermögensauskunft". c) Die Angabe zu § 811 wird wie folgt ... „§ 811 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2" ersetzt. 5. § 802d wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 802d Weitere Vermögensauskunft". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Versorgungseinrichtung ist." b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „ § 802d Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2" durch die Wörter „§ 802d Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2" ... die Wörter „§ 802d Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2" durch die Wörter „ § 802d Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2" ersetzt. 7. § 811 wird wie folgt gefasst: ...
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