Zitierungen von § 9 AMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 AMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 AMG Sonstige Begriffsbestimmungen (vom 30.10.2024)
... oder sonst unter seinem Namen in den Verkehr bringt, außer in den Fällen des § 9 Abs. 1 Satz 2 . (19) Wirkstoffe sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, bei der Herstellung von ...
§ 97 AMG Bußgeldvorschriften (vom 30.10.2024)
... 1. entgegen § 8 Absatz 3 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt, 2. entgegen § 9 Abs. 1 Arzneimittel, die nicht den Namen oder die Firma des pharmazeutischen Unternehmers tragen, in den ... die Firma des pharmazeutischen Unternehmers tragen, in den Verkehr bringt, 3. entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 Arzneimittel in den Verkehr bringt, ohne seinen Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder in ...
 
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Zitat in folgenden Normen

AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung (AMGZSAV)
V. v. 17.06.2003 BGBl. I S. 851; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.10.2022 BGBl. I S. 1806
§ 5 AMGZSAV Ausnahmen vom Zweiten Abschnitt des Arzneimittelgesetzes (vom 26.10.2022)
... in geeigneter Weise Zugang zu den erforderlichen Produktinformationen erhalten. (3) § 9 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes findet auf die in § 1 Absatz 2 genannten Arzneimittel keine ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Artikel 3 TAMGEG Weitere Änderung des Arzneimittelgesetzes (vom 28.01.2022)
... Gesundheit" ersetzt. b) Satz 3 wird aufgehoben. 9. In § 9 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „bei Menschen" gestrichen. 10. § 10 wird wie ...

Zweite Verordnung zur Änderung der AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung
V. v. 18.10.2022 BGBl. I S. 1806
Artikel 1 2. AMGZSAusnVÄndV
... in geeigneter Weise Zugang zu den erforderlichen Produktinformationen erhalten. (3) § 9 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes findet auf die in § 1 Absatz 2 genannten Arzneimittel keine Anwendung. § 5a ...


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