interne Verweise§ 141 AMG (vom 28.01.2022) ... 105 Abs. 1 als zugelassen galten, gelten als Verlängerung im Sinne dieses Absatzes. § 136 Abs. 1 bleibt unberührt. (7) Der Inhaber der Zulassung hat für ein Arzneimittel, das ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7031/v140214.htm