G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Artikel 1 MedFoG Änderung des Arzneimittelgesetzes ... „§ 41c Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren § 41d Richtlinien zur Bewertung klinischer Prüfungen durch Ethik-Kommissionen". c) ... ersetzt. 12. § 41c wird durch die folgenden §§ 41c und 41d ersetzt: „§ 41c Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere ... Interessen, die Auswirkungen auf ihre Unparteilichkeit haben könnten, haben. § 41d Richtlinien zur Bewertung klinischer Prüfungen durch Ethik-Kommissionen (1) Der ...