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Änderung Anlage 2 BHV1-Verordnung vom 07.05.2016

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.05.2016 geltenden Fassung
Anlage 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 07.05.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes *)


(Textabschnitt unverändert)

Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes (BGBl. 2015 I S. 764)


vorherige Änderung

 



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*) Anm. d. Red.:

In der Abbildung nicht konsolidierte Änderungen:

Durch Artikel 1 Nr. 5 V. v. 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057):

Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Wörter 'Diese Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit' werden durch die Wörter 'Für Rinder aus einem Bestand, der nicht in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt worden ist, verliert diese Bescheinigung ihre Gültigkeit' ersetzt.

b) Die Wörter 'Für Rinder aus einem Bestand, der in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt worden ist, ist diese Bescheinigung unbefristet gültig.' werden gestrichen.

(heute geltende Fassung)