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Änderung Anlage 3 BHV1-Verordnung vom 07.05.2016
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Anlage 3 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 07.05.2016 geltenden Fassung | Anlage 3 n.F. (neue Fassung) in der am 07.05.2016 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057 |
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(Text alte Fassung) Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes | (Text neue Fassung)Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes *) |
(Textabschnitt unverändert) | |
--- *) Anm. d. Red.: In der Abbildung nicht konsolidierte Änderungen: Durch Artikel 1 Nr. 5 V. v. 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057): Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter 'Diese Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit' werden durch die Wörter 'Für einen Bestand, der nicht in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt worden ist, verliert diese Bescheinigung ihre Gültigkeit' ersetzt. b) Die Wörter 'Für einen Bestand, der in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt ist, ist die Bescheinigung unbefristet gültig.' werden gestrichen. | |
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