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Änderung Anlage 3 BHV1-Verordnung vom 07.05.2016

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.05.2016 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 07.05.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
(heute geltende Fassung) 
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes *)


(Textabschnitt unverändert)

Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes (BGBl. 2015 I S. 765)


vorherige Änderung

 



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*) Anm. d. Red.:

In der Abbildung nicht konsolidierte Änderungen:

Durch Artikel 1 Nr. 5 V. v. 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057):

Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a) Die Wörter 'Diese Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit' werden durch die Wörter 'Für einen Bestand, der nicht in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt worden ist, verliert diese Bescheinigung ihre Gültigkeit' ersetzt.

b) Die Wörter 'Für einen Bestand, der in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt ist, ist die Bescheinigung unbefristet gültig.' werden gestrichen.

(heute geltende Fassung)