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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.11.2008 aufgehoben
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Anlage - Fischseuchen-Verordnung (FischSeuchV k.a.Abk.)
neugefasst durch V. v. 20.12.2005 BGBl. I S. 3563; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 24.11.2008 BGBl. I S. 2315
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-26 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-26 Tierseuchenbekämpfung
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Anlage (zu § 5) Probenahme und virologische Untersuchung in Fischhaltungsbetrieben
- 1.
- Probenahme
- 1.1
- Proben sind je nach Fischart, -alter und -herkunft gesondert zu entnehmen, bei oberflächenwasserabhängigen Anlagen auch aus den verschiedenen Wasserzuflüssen.
- 1.2
- Zum Erregernachweis sind in erster Linie klinisch krank erscheinende Fische zu entnehmen; auch getötete oder verendete Fische können, allerdings nur kurzfristig nach Eintritt des Todes, zur Untersuchung verwendet werden.
- 1.3
- Bei Laichfischen kann sich die Probenahme auf Ovarflüssigkeit beschränken, wenn die zuständige Behörde nichts anderes anordnet.
- 1.4
- Die Probenahme hat zu einem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem die Wassertemperatur weniger als 14 °C beträgt.
- 2.
- Probenvolumen
- 2.1
- Die zu untersuchende Probe sollte bei Brütlingen aus mindestens 20, bei Fischen über 5 cm Länge aus mindestens 10 Fischen bestehen.
- 3.
- Einsendung
- 3.1
- Die Fische sind lebend in geeigneten Transportbehältnissen auf dem schnellsten Weg zur Untersuchungsstelle zu transportieren.
- 3.2
- Tote Fische sowie Ovarflüssigkeit sind der Untersuchungsstelle gekühlt zuzuleiten.
- 3.3
- Die Proben sollen nicht eingefroren werden.
- 3.4
- Der Einsendetermin soll mit der Untersuchungsstelle abgesprochen sein.
- 4.
- Untersuchungsverfahren Die Untersuchungen sind als Virus- oder Antigennachweis durchzuführen.
- 4.1
- Für den Virusnachweis mit Erregeranzüchtung können bei Fischen über 5 cm Länge die Organe von bis zu 10 Fischen (insbesondere Milz, Vorderniere sowie Herz oder Gehirn) zusammen bearbeitet werden.
- 4.2
- Brütlinge können zu je 20 Exemplaren zusammen bearbeitet werden.
- 4.3
- Bei Ovarflüssigkeit können die Proben von 10 Fischen zusammen bearbeitet werden.
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