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Zitierungen von § 9 Fischseuchen-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 FischSeuchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FischSeuchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 FischSeuchV Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung in zugelassenen Gebieten oder in einem zugelassenen Fischhaltungsbetrieb in einem nicht zugelassenen Gebiet
... widerruft die Zulassung des Gebietes oder des Fischhaltungsbetriebes. 2. § 9 gilt entsprechend. ...
§ 12b FischSeuchV Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung
... als Ursache der anormalen Mortalitätsrate festgestellt, gilt § 9 entsprechend. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Reinigungsanlagen oder ...
§ 18 FischSeuchV Aufhebung der Schutzmaßregeln
... Angeordnete Schutzmaßregeln nach den §§ 7, 8 und 9 bis 11 sind aufzuheben, wenn die IHN, die VHS oder die ISA erloschen ist oder der Verdacht des ...
§ 19 FischSeuchV
... 2, § 7 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 5, § 8 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, § 8a Abs. 1 Satz 3, § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 11 Nr. 2 oder § 12b Abs. 2, § 11 Nr. ... 5 Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1, § 8a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2, § 9a Abs. 1 Satz 3, § 12a Abs. 1 oder 2 oder § 12c Satz ... 1 impft, 5. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 4, § 8a Abs. 1 Satz 3, § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 11 Nr. 2 oder § 12b Abs. 2, § 11 Nr. ... Behörde betritt, 6a. entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 verendete Fische nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beseitigt und nicht, ...
Zitat in folgenden Normen
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
neugefasst durch B. v. 06.04.2005 BGBl. I S. 997; zuletzt geändert durch Artikel 139 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 10 BmTierSSchV Verbringungsverbot für bestimmte Waren (vom 01.05.2014)
... des Verdachts eines Ausbruchs einer dieser Fischseuchen Schutzmaßregeln nach §§ 7 bis 10 der Fischseuchen-Verordnung unterliegen, 4. von Weich- oder Krustentieren ...
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