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§ 20 - MKS-Verordnung (MKSV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2666, 3526
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-35 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-35 Tierseuchenbekämpfung
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§ 20 Maßregeln bei Feststellung von Tieren mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine
§ 20 wird in 4 Vorschriften zitiert
In Betrieben, in denen bei einer serologischen Untersuchung nach § 19 Tiere mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine des Virus der Maul- und Klauenseuche festgestellt worden sind, das Virus der Maul- und Klauenseuche aber nicht nachgewiesen worden ist, ordnet die zuständige Behörde
- 1.
- die Tötung und unschädliche Beseitigung aller Tiere empfänglicher Arten des Betriebs oder
- 2.
- die Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere des Betriebs, bei denen Antikörper gegen Nichtstrukturproteine des Virus der Maul- und Klauenseuche festgestellt worden sind, die Schlachtung der nicht getöteten Tiere empfänglicher Arten des Betriebs und die Reinigung und Desinfektion des Betriebs nach Maßgabe des Anhangs IV der Richtlinie 2003/85/EG
Zitierungen von § 20 MKS-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 MKSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MKSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 MKSV Anwendungsvorrang
... 9 und 10 und in dem Beobachtungsgebiet die §§ 11 und 12. Die §§ 17 bis 21 finden insoweit keine ...
§ 29 MKSV Aufhebung der Schutzmaßregeln (vom 26.07.2017)
... oder virologischen Untersuchung ausgeräumt werden konnte. (5) Die §§ 17 bis 21 über Maßregeln im Impfgebiet bleiben von der Aufhebung anderer Maßregeln ...
§ 34 MKSV Ordnungswidrigkeiten (vom 26.07.2017)
... 4, § 14 Absatz 2 Nummer 1, 2 oder Nummer 3, § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 1 Satz 1, § 20 , § 23, § 28 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 31 zuwiderhandelt, 16. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 14 4. TierSeuchRÄndV Änderung der MKS-Verordnung
... 14 Absatz 2 Nummer 1, 2 oder Nummer 3, § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 1 Satz 1, § 20 , § 23, § 28 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 31 zuwiderhandelt, 16. ...
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