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§ 2a - MKS-Verordnung (MKSV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2666, 3526
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-35 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-35 Tierseuchenbekämpfung
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§ 2a Früherkennung
Treten innerhalb von sieben Tagen in einem Bestand mit Wiederkäuern
- 1.
- gehäuft fieberhafte Erkrankungen,
- 2.
- eine erhebliche Verminderung der Milchleistung oder
- 3.
- gehäufte Todesfälle bei Jungtieren
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der MKS-Verordnung V. v. 18. Juli 2017 BGBl. I S. 2655, 3526 m.W.v. 26. Juli 2017
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Frühere Fassungen von § 2a MKS-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 26.07.2017 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der MKS-Verordnung vom 18.07.2017 BGBl. I S. 2655 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2a MKS-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a MKSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MKSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der MKS-Verordnung
V. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2655, 3526
Artikel 1 1. MKSVÄndV (vom 26.07.2017)
... „Früherkennung 2a". 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Früherkennung Treten innerhalb von ... 2a". 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „ § 2a Früherkennung Treten innerhalb von sieben Tagen in einem Bestand mit ...
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