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§ 2 - Brucellose-Verordnung (BrucelloseV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1267, 3060
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-46-2 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-46-2 Tierseuchenbekämpfung
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§ 2
§ 2 wird in 3 Vorschriften zitiert
Impfungen gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zur Durchführung wissenschaftlicher Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
Zitierungen von § 2 Brucellose-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BrucelloseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BrucelloseV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 BrucelloseV (vom 30.05.2017)
... Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Satz 1 eine Impfung oder einen Heilversuch durchführt, 2. einer mit einer Zulassung nach ... eine Impfung oder einen Heilversuch durchführt, 2. einer mit einer Zulassung nach § 2 Satz 2 , § 8 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 3, § 10 Absatz 1 Satz 2, § 11 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253, 3060
Artikel 3 RSeuchRÄndV Änderung der Brucellose-Verordnung (vom 30.05.2017)
... Ausbruch der Brucellose befürchten lässt." 3. Die Überschrift vor § 2 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 2 Schutzmaßregeln ... a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. einer mit einer Zulassung nach § 2 Satz 2 , § 8 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 3, § 10 Absatz 1 Satz 2, § 11 ...
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 17 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Brucellose-Verordnung
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Satz 1 eine Impfung oder einen Heilversuch durchführt, 2. einer mit einer ... oder einen Heilversuch durchführt, 2. einer mit einer Zulassung nach § 2 Satz 2, § 3 Absatz 2 Satz 1, § 8 Absatz 2, § 11 Absatz 3, § 14 Absatz 2 oder ...
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