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§ 24 - Brucellose-Verordnung (BrucelloseV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1267, 3060
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-46-2 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-46-2 Tierseuchenbekämpfung
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§ 24
1§ 19 findet keine Anwendung, soweit die zuständige Behörde am 30. Mai 2017
- 1.
- wegen des Verdachts auf Brucellose
- a)
- eine Untersuchung bei einem Rind des Bestandes oder
- b)
- sonstige Schutzmaßregeln im Hinblick auf den Rinderbestand angeordnet hat oder
- 2.
- Brucellose in dem Rinderbestand amtlich festgestellt worden ist.
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung V. v. 17. Mai 2017 BGBl. I S. 1253, 3060 m.W.v. 30. Mai 2017
Frühere Fassungen von § 24 Brucellose-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.05.2017 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung vom 17.05.2017 BGBl. I S. 1253 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 24 Brucellose-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 BrucelloseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BrucelloseV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253, 3060
Artikel 3 RSeuchRÄndV Änderung der Brucellose-Verordnung (vom 30.05.2017)
... p) Die Nummern 21 bis 23 werden aufgehoben. 31. Die Überschrift vor § 24 wird aufgehoben. 32. § 24 wird durch folgende Vorschriften ersetzt: ... aufgehoben. 31. Die Überschrift vor § 24 wird aufgehoben. 32. § 24 wird durch folgende Vorschriften ersetzt: „§ 24 § 19 ... aufgehoben. 32. § 24 wird durch folgende Vorschriften ersetzt: „ § 24 § 19 findet keine Anwendung, soweit die zuständige Behörde am 30. Mai ...
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