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Zitierungen von § 17 Brucellose-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 BrucelloseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BrucelloseV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 BrucelloseV (vom 30.05.2017)
... erforderlich ist. Für die Aufhebung der Maßnahmen gilt § 17 Absatz 1 entsprechend. (2) Im Falle des Verdachtes oder des Ausbruchs von Brucella ... erforderlich ist. Für die Aufhebung der Maßnahmen gilt § 17 Absatz 1 entsprechend. (3) Ist der Ausbruch der Brucellose oder der Verdacht auf ... erforderlich ist. Für die Aufhebung der Maßnahmen gilt § 17 Absatz 1 ...
§ 20 BrucelloseV (vom 30.05.2017)
... Behörde den Rinderbestand erneut amtlich als brucellosefrei an, soweit sich der Verdacht nach § 17 Absatz 3 als unbegründet erwiesen hat oder die Brucellose im Sinne des § 17 Absatz 2 erloschen ... nach § 17 Absatz 3 als unbegründet erwiesen hat oder die Brucellose im Sinne des § 17 Absatz 2 erloschen ist. (3) Die zuständige Behörde hebt die Anordnung des Ruhens der ... des Ruhens der amtlichen Anerkennung nach Absatz 1 Satz 2 auf, soweit sich der Verdacht nach § 17 Absatz 3 als unbegründet erwiesen ...
§ 22a BrucelloseV (vom 30.05.2017)
... den Schaf- oder Ziegenbestand erneut amtlich als brucellosefrei an, soweit sich der Verdacht nach § 17 Absatz 3 als unbegründet erwiesen hat oder die Brucellose im Sinne des § 17 Absatz 2 erloschen ... nach § 17 Absatz 3 als unbegründet erwiesen hat oder die Brucellose im Sinne des § 17 Absatz 2 erloschen ist. (3) Die zuständige Behörde hebt die Anordnung des Ruhens der ... des Ruhens der amtlichen Anerkennung nach Absatz 1 Satz 2 auf, soweit sich der Verdacht nach § 17 Absatz 3 als unbegründet erwiesen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253, 3060
Artikel 3 RSeuchRÄndV Änderung der Brucellose-Verordnung (vom 30.05.2017)
... zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Für die Aufhebung der Maßnahmen gilt § 17 Absatz 1 entsprechend. (2) Im Falle des Verdachtes oder des Ausbruchs von Brucella ovis bei ... zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Für die Aufhebung der Maßnahmen gilt § 17 Absatz 1 entsprechend. (3) Ist der Ausbruch der Brucellose oder der Verdacht auf Brucellose bei ... zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Für die Aufhebung der Maßnahmen gilt § 17 Absatz 1 entsprechend." 19. Die Überschrift vor § 16 wird wie folgt gefasst: ... „der zuständigen Behörde" ersetzt. 21. Die Überschrift vor § 17 wird wie folgt gefasst: „Unterabschnitt 7 Aufhebung der ... „Unterabschnitt 7 Aufhebung der Schutzmaßregeln". 22. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... Behörde den Rinderbestand erneut amtlich als brucellosefrei an, soweit sich der Verdacht nach § 17 Absatz 3 als unbegründet erwiesen hat oder die Brucellose im Sinne des § 17 Absatz 2 erloschen ... nach § 17 Absatz 3 als unbegründet erwiesen hat oder die Brucellose im Sinne des § 17 Absatz 2 erloschen ist. (3) Die zuständige Behörde hebt die Anordnung des Ruhens der ... des Ruhens der amtlichen Anerkennung nach Absatz 1 Satz 2 auf, soweit sich der Verdacht nach § 17 Absatz 3 als unbegründet erwiesen hat." 26. Die Überschrift vor § 22 wird ... den Schaf- oder Ziegenbestand erneut amtlich als brucellosefrei an, soweit sich der Verdacht nach § 17 Absatz 3 als unbegründet erwiesen hat oder die Brucellose im Sinne des § 17 Absatz 2 erloschen ... nach § 17 Absatz 3 als unbegründet erwiesen hat oder die Brucellose im Sinne des § 17 Absatz 2 erloschen ist. (3) Die zuständige Behörde hebt die Anordnung des Ruhens der ... des Ruhens der amtlichen Anerkennung nach Absatz 1 Satz 2 auf, soweit sich der Verdacht nach § 17 Absatz 3 als unbegründet erwiesen hat." 29. Die Überschrift vor § 23 wird ...
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