Artikel 3 - Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (AMVVNV k.a.Abk.)

V. v. 21.12.2005 BGBl. I S. 3632; Geltung ab 01.01.2006
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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist. Gleichzeitig treten die Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1866), zuletzt geändert durch Artikel 1b der Verordnung vom 23. Juni 2005 (BGBl. I S. 1798), sowie die Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht vom 26. Juni 1978 (BGBl. I S. 917), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. Juni 2005 (BGBl. I S. 1801), außer Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 1. April 2006 in Kraft.



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