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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Wein-Alkohol (WeinAlkoAbsVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Wein-Vergünstigungsverordnung
Die Wein-Vergünstigungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April 1987 (BGBl. I S. 1300), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Abs. 2 wird Satz 2 aufgehoben.
- 2.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Vorschriften" die Wörter „des Fünften Abschnitts des Ersten Teils" eingefügt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 1 werden nach den Wörtern „Vorschriften des Fünften Abschnitts" die Wörter „des Ersten Teils" eingefügt.
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