Artikel 2 - Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Wein-Alkohol (WeinAlkoAbsVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3661; Geltung ab 29.12.2005
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Artikel 2 Änderung der Wein-Vergünstigungsverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 29. Dezember 2005 WeinVergV § 2, § 6

Die Wein-Vergünstigungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April 1987 (BGBl. I S. 1300), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322), wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Abs. 2 wird Satz 2 aufgehoben.

2.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Vorschriften" die Wörter „des Fünften Abschnitts des Ersten Teils" eingefügt.

b)
In Absatz 3 Satz 1 werden nach den Wörtern „Vorschriften des Fünften Abschnitts" die Wörter „des Ersten Teils" eingefügt.



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