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Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (VerkPBGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 31. Dezember 2005 VerkPBG § 1, § 2, § 11

Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom 16. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3644), wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2005" durch die Wörter „Ablauf des 31. Dezember 2006" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „vom 12. Februar 1990 (BGBl. I S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1990 (BGBl. I S. 1080)," gestrichen.

3.
In § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 werden die Wörter „den Bundesminister für Verkehr" durch die Wörter „das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.