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§ 2 - Mautsystemgesetz (MautSysG)

§ 2 Technische Anforderungen



Elektronische Mautsysteme, die ab dem 1. Januar 2007 in Betrieb genommen werden, dürfen für die Mautabwicklung nur eine oder mehrere der folgenden Techniken verwenden:

1.
Satellitenortung,

2.
Mobilfunk nach der GSM/GPRS-Norm,

3.
Mikrowellentechnik (5,8 GHz).

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