Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.07.2010 aufgehoben

§ 3 - Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung (FuttEinfVerbV)

Artikel 2 V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3707; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996
Geltung ab 31.12.2005; FNA: 7825-3-3 Futtermittel
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§ 3 Straftaten


§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Nach § 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 1 Futtermittel einführt.

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Zitierungen von § 3 FuttEinfVerbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FuttEinfVerbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FuttEinfVerbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 FuttEinfVerbV Ordnungswidrigkeiten
... eine in § 3 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 60 Abs. 1 des Lebensmittel- und ...


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