Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.07.2010 aufgehoben

§ 4 - Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung (FuttEinfVerbV)

Artikel 2 V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3707; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996
Geltung ab 31.12.2005; FNA: 7825-3-3 Futtermittel
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§ 4 Ordnungswidrigkeiten



Wer eine in § 3 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 60 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ordnungswidrig.



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