Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (InVeKoSVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2006 HZAZustV § 3

In § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung vom 8. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2606), die zuletzt durch Artikel 79 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, werden die Wörter „der Prämie nach § 2 der EG-Rohtabak-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 2003 (BGBl. I S. 1666)" durch die Wörter „der Tabakbeihilfe nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 der InVeKoS-Verordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 InVeKoSVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InVeKoSVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV)
V. v. 16.02.2007 BGBl. I S. 202; aufgehoben durch § 44 V. v. 22.11.2016 BGBl. I S. 2642
§ 9 HZAZustV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 8. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2606), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3720), außer Kraft.  ...


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