Änderung Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 23.06.2006

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.06.2006 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 23.06.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V v 16.06.2006 BGBl. I 1312
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2


(Text alte Fassung)

(1) Diese Verordnung tritt am 3. Januar 2006 in Kraft.

(2) Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gilt mit Ablauf des 2. Juli 2006 wieder in ihrer am 2. Januar 2006 maßgebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.


(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am 3. Januar 2006 in Kraft.




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