Artikel 3 - Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung (1. DüVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.01.2006 BGBl. I S. 30 (Nr. 2); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.01.2007 BGBl. I S. 46
Geltung ab 14.01.2006, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 3


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann die Düngeverordnung in der ab dem 14. Januar 2006 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 1. DüVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. DüVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Düngeverordnung
B. v. 10.01.2006 BGBl. I S. 33
Bekanntmachung DüVNB 2006
... Grund des Artikels 3 der Ersten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung vom 10. Januar 2006 (BGBl. I S. ...


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