Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.06.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 10 - Düngeverordnung (DüV)
neugefasst durch B. v. 27.02.2007 BGBl. I S. 221; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305
Geltung ab 14.01.2006; FNA: 7820-11 Ackerbau und Pflanzenbau
| |
Geltung ab 14.01.2006; FNA: 7820-11 Ackerbau und Pflanzenbau
| |
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a des Düngegesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 3 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 7 Satz 1 einen Stoff oder ein dort genanntes Düngemittel aufbringt,
- 2.
- entgegen § 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Satz 2 einen Eintrag nicht vermeidet,
- 3.
- entgegen § 3 Abs. 10 Satz 2 einen Stoff mit einem dort genannten Gerät aufbringt,
- 4.
- entgegen § 4 Abs. 2 einen dort genannten Stoff oder dort genanntes Düngemittel nicht oder nicht rechtzeitig einarbeitet,
- 5.
- entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 5 Satz 1 einen Stoff, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft oder Düngemittel aufbringt,
- 6.
- entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 einen Nährstoffvergleich nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt,
- 7.
- entgegen § 6 Abs. 1 einen Nährstoffvergleich nicht vorlegt,
- 8.
- entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig macht,
- 9.
- entgegen § 7 Abs. 3 eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens sieben Jahre aufbewahrt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a des Düngegesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, 3 oder 4 oder Abs. 5 Satz 1 ein Düngemittel, einen Bodenhilfsstoff, ein Kultursubstrat oder ein Pflanzenhilfsmittel anwendet.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung von Bußgeldvorschriften des Düngemittelrechts und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung V. v. 6. Februar 2009 BGBl. I S. 153 m.W.v. 7. Februar 2009
Frühere Fassungen von § 10 DüV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 07.02.2009 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Bußgeldvorschriften des Düngemittelrechts und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung vom 06.02.2009 BGBl. I S. 153 |
aktuell vorher | 27.01.2007 | Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung vom 10.01.2006 BGBl. I S. 30 |
aktuell vorher | 01.10.2006 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher und düngemittelrechtlicher Vorschriften vom 27.09.2006 BGBl. I S. 2163 |
aktuell vorher | 14.01.2006 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung vom 10.01.2006 BGBl. I S. 30 |
aktuell | vor 14.01.2006 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 DüV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 DüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DüV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung
V. v. 10.01.2006 BGBl. I S. 30; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.01.2007 BGBl. I S. 46
Artikel 1 1. DüVÄndV
... „sowie" durch einen Punkt ersetzt und die Nummer 4 gestrichen. 6. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 8 ...
Artikel 2 1. DüVÄndV (vom 27.01.2007)
... Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden die neuen Absätze 5 und 6. 2. § 10 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst: „5. entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 oder ...
Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher und düngemittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 27.09.2006 BGBl. I S. 2163
Artikel 2 SaatuDüngRÄndV Änderung der Düngeverordnung
... 3 und 4" durch die Angabe „Anlagen 7 und 8" ersetzt. 6. In § 10 Abs. 1 Nr. 2 werden nach der Angabe „§ 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1" ein Komma und die ...
Verordnung zur Änderung von Bußgeldvorschriften des Düngemittelrechts und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
V. v. 06.02.2009 BGBl. I S. 153
Artikel 1 DüBußGuaÄndV Änderung der Düngeverordnung
... 10 der Düngeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2007 (BGBl. I S. 221) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7081/a140715.htm