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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.06.2017 aufgehoben
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Anlage 8 - Düngeverordnung (DüV)
neugefasst durch B. v. 27.02.2007 BGBl. I S. 221; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305
Geltung ab 14.01.2006; FNA: 7820-11 Ackerbau und Pflanzenbau
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Geltung ab 14.01.2006; FNA: 7820-11 Ackerbau und Pflanzenbau
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Anlage 8 (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3) Mehrjähriger betrieblicher Nährstoffvergleich
gleitende Mittelwerte für Stickstoff (3 Jahre) und Phosphat (P2O5) (6 Jahre)
Letztes berücksichtigtes Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr: ...
Beginn und Ende des Düngejahres:
Eindeutige Bezeichnung des Betriebes:
Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche:
Art der Bilanzierung der Ausgangsdaten:
Datum der Erstellung:
Letztes berücksichtigtes Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr: ...
Beginn und Ende des Düngejahres:
Eindeutige Bezeichnung des Betriebes:
Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche:
Art der Bilanzierung der Ausgangsdaten:
Datum der Erstellung:
1. | Betrieblicher Nährstoffvergleich im Durchschnitt mehrerer aufeinander folgender Jahre nach Anlage 7 | ||
2. | Differenz im Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr Kilogramm/Hektar | ||
3. | Stickstoff: Düngejahr und zwei Vorjahre | Phosphat: Düngejahr und fünf Vorjahre | |
4. | Vorjahr: | - | |
5. | Vorjahr: | - | |
6. | Vorjahr: | - | |
7. | Vorjahr: | ||
8. | Vorjahr: | ||
9. | Düngejahr: | ||
10. | Durchschnittlicher betrieblicher Überschuss je ha und Jahr |
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher und düngemittelrechtlicher Vorschriften V. v. 27. September 2006 BGBl. I S. 2163 m.W.v. 1. Oktober 2006
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Frühere Fassungen von Anlage 8 DüV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.10.2006 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher und düngemittelrechtlicher Vorschriften vom 27.09.2006 BGBl. I S. 2163 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 8 DüV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 DüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DüV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 DüV Nährstoffvergleich (vom 01.06.2012)
... und zu einem jährlich fortgeschriebenen mehrjährigen Nährstoffvergleich nach Anlage 8 zusammenzufassen. (2) Bei Verwendung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ...
§ 6 DüV Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (vom 01.10.2006)
... 1 1. für Stickstoff einen betrieblichen Nährstoffüberschuss nach Anlage 8 Zeile 10 im Durchschnitt der drei letzten Düngejahre a) in den 2006, 2007 und ... Phosphat (P2O5) einen betrieblichen Nährstoffüberschuss nach Anlage 8 Zeile 10 im Durchschnitt der sechs letzten Düngejahre von über 20 Kilogramm je Hektar ...
§ 7 DüV Aufzeichnungen (vom 01.10.2006)
... und Ergebnisse der Nährstoffvergleiche nach § 5 Abs. 1 nach den Anlagen 7 und 8. Ausgenommen von Satz 1 Nr. 1 und 2 sind Flächen und Betriebe nach § 5 Abs. ...
Anlage 6 DüV (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 7 und 8) Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger (vom 01.10.2006)
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher und düngemittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 27.09.2006 BGBl. I S. 2163
Artikel 2 SaatuDüngRÄndV Änderung der Düngeverordnung
... 7" und bb) die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „Anlage 8 " ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden aa) die Angabe ... in den Nummern 1 und 2 jeweils die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „Anlage 8 " ersetzt. 5. In § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 wird die Angabe „Anlagen 3 und ... 1 Satz 1 Nr. 3 wird die Angabe „Anlagen 3 und 4" durch die Angabe „Anlagen 7 und 8 " ersetzt. 6. In § 10 Abs. 1 Nr. 2 werden nach der Angabe „§ 3 Abs. ... 10. Die bisherigen Anlagen 2 bis 4 werden die neuen Anlagen 6 bis 8. 11. In der Klammerangabe zur neuen Anlage 6 wird die Angabe „Anlagen 3 und ... neuen Anlage 6 wird die Angabe „Anlagen 3 und 4" durch die Angabe „Anlagen 7 und 8 " ersetzt. 12. In der Tabelle der neuen Anlage 7 werden a) in Spalte 1 ... Abhängigkeit von der Zahl der Weidetage." 13. In der Tabelle der neuen Anlage 8 wird in Zeile 1 die Angabe „Anlage 3" durch die Angabe „Anlage 7" ...
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