Änderung § 11a DüV vom 14.01.2006

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§ 11a DüV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.01.2006 geltenden Fassung
§ 11a DüV n.F. (neue Fassung)
in der am 14.01.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 10.01.2006 BGBl. I S. 30
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 11a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 11a Übergangsvorschrift


vorherige Änderung

 


§ 6 Abs. 2 der Düngeverordnung vom 26. Januar 1996 (BGBl. I S. 118), die zuletzt durch die Verordnung vom 14. Februar 2003 (BGBl. I S. 235) geändert worden ist, ist bis zum 31. Dezember 2015 weiterhin anzuwenden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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