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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 TechFwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TechFwPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 TechFwPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 3 TechFwPrV Gliederung und Durchführung der Prüfung (vom 01.08.2010)
... schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen gemäß den §§ 4 , 5 und 6 zu prüfen. (6) Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 28 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin
... die Wörter „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ... ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (1) Im Qualifikationsbereich „Volks- und ...
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