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Zitierungen von § 9 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 TextilIndMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TextilIndMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 2 TextilIndMeistPrV (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7087/v233142.htm