Änderung § 116a SGB IV vom 01.10.2009

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§ 116a SGB IV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2009 geltenden Fassung
§ 116a SGB IV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
 
(Text alte Fassung)

§ 116a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 116a (aufgehoben)


 



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