Zitierungen von § 17a SGB IV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17a SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 55 BeamtVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten (vom 06.03.2025)
... Für die Umrechnung von Renten ausländischer Versorgungsträger gilt § 17a Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend. (9) Auf Verlangen der Regelungsbehörde ist der Träger ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 71 SVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten (vom 06.03.2025)
... Für die Umrechnung von Renten ausländischer Versorgungsträger gilt § 17a Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend. (8) Auf Empfängerinnen und Empfänger von ...

Sonderversorgungsleistungsverordnung (SVersLV)
neugefasst durch B. v. 19.08.1998 BGBl. I S. 2366; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 19.06.2006 BGBl. I S. 1305
§ 3 SVersLV Anrechenbares Einkommen (vom 01.01.2007)
... Einkommen sind zusammenzurechnen. Ausländisches Einkommen ist nach § 17a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch umzurechnen. Das monatliche Einkommen ist in entsprechender ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 3 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... die Umrechnung von Renten ausländischer Versorgungsträger gilt § 17a Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend." 30. § 58 Absatz 2 ...
Artikel 10 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... die Umrechnung von Renten ausländischer Versorgungsträger gilt § 17a Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend." 18. § 55d Absatz ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423; aufgehoben durch Artikel 90 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 55a SVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten (vom 01.01.2024)
... Für die Umrechnung von Renten ausländischer Versorgungsträger gilt § 17a Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend. (8) Auf Empfänger von Übergangsgebührnissen und ihre ...


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