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Zitierungen von § 51 SGB IV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 44 SGB IV Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane (vom 27.06.2020)
... die in der betreffenden Versicherung nicht versichert sind und die nicht zu den in § 51 Abs. 4 genannten Beauftragten gehören, sowie die Vertreter der Arbeitnehmer nicht mit. An ...
§ 48 SGB IV Vorschlagslisten (vom 18.02.2021)
... Wahlausschreibung die Voraussetzungen des Wahlrechts nach § 50 oder der Wählbarkeit nach § 51 Abs. 1 Satz 2 erfüllen. Von der nach Absatz 2 Satz 1 erforderlichen Anzahl der Unterzeichner ... höchstens fünfundzwanzig vom Hundert dem Personenkreis angehören, der nach § 51 Abs. 6 Nr. 5 und 6 nicht wählbar ist. (4) Die Absätze 2 und 3 gelten für ... Selbstverwaltungsorgane und deren Stellvertreter von jeweils drei Personen nur einen Beauftragten ( § 51 Abs. 4 Satz 1 ) enthalten. Die Reihenfolge der Stellvertreter ist so festzulegen, dass erst jeder ...
§ 52 SGB IV Wahl des Vorstandes (vom 18.02.2021)
... sein. (3) § 45 Abs. 2, § 46 Abs. 2 und 3 Satz 1 und 2, § 48 Abs. 7 und § 51 gelten entsprechend. (4) Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Deutschen ...
§ 59 SGB IV Verlust der Mitgliedschaft (vom 01.01.2018)
... die Sätze 1 und 2 auch dann Anwendung, wenn in seiner Person ein Wahlausschlussgrund nach § 51 Absatz 6 vorliegt. (4) Betrifft ein Beschluss nach Absatz 2 oder 3 ein Mitglied der ...
§ 60 SGB IV Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane (vom 18.02.2021)
... nach § 52 neu zu wählen. (5) § 46 Abs. 3 Satz 1 sowie die §§ 51 und 57 gelten entsprechend. An die Stelle des Zeitpunkts der Wahlausschreibung in § ... 51 und 57 gelten entsprechend. An die Stelle des Zeitpunkts der Wahlausschreibung in § 51 Abs. 1 tritt der Zeitpunkt der Aufforderung nach Absatz 1 Satz ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 209 SGB V Verwaltungsrat der Landesverbände (vom 26.03.2024)
... § 33 Absatz 3, § 37 Absatz 1, die §§ 40, 41, 42 Absatz 1 bis 3, § 51 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 , die §§ 58, 59, 62, 63 Absatz 1, 3 und 4, § 64 Absatz 3 und die §§ 64a ...
§ 279 SGB V Verwaltungsrat und Vorstand (vom 01.01.2024)
... Medizinischen Dienstes innehaben, können nicht gewählt oder benannt werden. § 51 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 6 Nummer 2 bis 6 des Vierten Buches gilt entsprechend. Rechtsbehelfe gegen die Benennung oder die Wahl der Mitglieder des ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
§ 156 SGB VI Zusammensetzung des Sozialbeirats (vom 22.07.2009)
... müssen die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einem Organ der Selbstverwaltung ( § 51 Viertes Buch ) erfüllen. Vor der Berufung der Vertreter der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ...

Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO)
V. v. 28.07.1997 BGBl. I S. 1946; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 4 SVWO Beschwerdewahlausschüsse (vom 18.02.2021)
... Sozialversicherung erfahren sein. Die Beisitzer und ihre Stellvertreter müssen nach § 51 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch wählbar sein. Der Stellvertreter des Vorsitzenden ist berechtigt, an den Sitzungen ...
§ 14 SVWO Wahlausschreibung (vom 18.02.2021)
... bis zum 195. Tag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, einzureichen (Wahlausschreibung nach § 51 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ). (2) Die Wahlausschreibung muß 1. darauf hinweisen, daß eine ... Mitglieder, 11. die Zahl der Mitglieder, die in jeder Gruppe zu den Beauftragten ( § 51 Abs. 4 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ) gehören dürfen, und den Inhalt der Vorschrift des § 48 Abs. 6 Satz 1 des Vierten ... und die gesetzlichen und satzungsmäßigen Hinderungsgründe (§ 43 Abs. 3 und § 51 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ), 14. den Inhalt der Vorschriften des § 45 Abs. 2 und des § 48 Abs. 7 des ...
§ 18 SVWO Listenänderung und Listenergänzung (vom 18.02.2021)
... der Name eines Bewerbers nach § 23 Abs. 2 Satz 5 gestrichen werden muß, weil er nach § 51 Abs. 4 Satz 2 oder § 48 Abs. 6 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht oder nicht an der betreffenden ...
§ 58 SVWO Ermittlung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss (vom 18.02.2021)
... Sobald in einer Wählergruppe insgesamt ein Drittel der Sitze mit Beauftragten ( § 51 Abs. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ) besetzt ist, werden die noch unbesetzten Sitze nur noch mit Bewerbern besetzt, die nicht ...
Anlage 1 bis 13 SVWO (vom 18.02.2021)
...  einer Vereinigung von Arbeitgebern oder eines Verbandes. Ergänzend siehe § 51 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch . ? Bitte Zahlen einsetzen. ? Die Reihenfolge der Stellvertreter/-innen ist so festzulegen, dass ... einer Vereinigung von Arbeitgebern oder eines Verbandes. Ergänzend siehe § 51 Absatz 4 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. ? Bitte Zahlen einsetzen. ? Die Reihenfolge der Stellvertreter/-innen ist so ... hat der/die Listenvertreter/-in der Vorschlagsliste zur Prüfung Ihrer Wählbarkeit nach § 51 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch weitere personenbezogene Daten (Geburtstag, Arbeitgeber - nur in der Unfallversicherung -, ... 9 Absatz 2 Buchstabe g der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 48 und 51 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und den §§ 15, 18, 22, 23, 26, 28, 61, 79 Absatz 3, § 88 der Wahlordnung für ... besetzen war. ? Zulässigen Anteil der Beauftragten an der Gesamtzahl der Organmitglieder ( § 51 Absatz 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ) beachten (vergleiche § 58 Absatz 4 Satz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung). ... der/die Listenvertreter/-in der Vorschlagsliste zur Prüfung Ihrer Wählbarkeit nach den §§ 51 , 52 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch weitere Ihrer personenbezogenen Daten (Geburtstag, ...

Gesetz Digitale Rentenübersicht
G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539
Anlage RentÜGEG zu Artikel 11 Nummer 28 (vom 18.02.2021)
...  einer Vereinigung von Arbeitgebern oder eines Verbandes. Ergänzend siehe § 51 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch . ? Bitte Zahlen einsetzen. ? Die Reihenfolge der Stellvertreter/-innen ist so festzulegen, dass ... einer Vereinigung von Arbeitgebern oder eines Verbandes. Ergänzend siehe § 51 Absatz 4 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. ? Bitte Zahlen einsetzen. ? Die Reihenfolge der Stellvertreter/-innen ist so ... hat der/die Listenvertreter/-in der Vorschlagsliste zur Prüfung Ihrer Wählbarkeit nach § 51 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch weitere personenbezogene Daten (Geburtstag, Arbeitgeber - nur in der Unfallversicherung -, ... 9 Absatz 2 Buchstabe g der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 48 und 51 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und den §§ 15, 18, 22, 23, 26, 28, 61, 79 Absatz 3, § 88 der Wahlordnung für ... besetzen war. ? Zulässigen Anteil der Beauftragten an der Gesamtzahl der Organmitglieder ( § 51 Absatz 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ) beachten (vergleiche § 58 Absatz 4 Satz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung). ... der/die Listenvertreter/-in der Vorschlagsliste zur Prüfung Ihrer Wählbarkeit nach den §§ 51 , 52 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch weitere Ihrer personenbezogenen Daten (Geburtstag, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
B. v. 21.02.2006 BGBl. I S. 466
Berichtigung SGB4NBBer
... dem Wort „zugrunde" das Wort „zu" einzufügen. 5. In § 51 Abs. 1 Satz 1 ist das Wort „Wahlankündigung" durch das Wort ... durch das Wort „Wahlausschreibung" zu ersetzen. 6. In § 51 Abs. 4 Satz 1 ist jeweils das Wort „Verbände" durch das Wort ...

BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 4 BUK-NOG Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 05.08.2014)
... § 90 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 7. In § 2 Absatz 3 Nummer 2 und § 51 Absatz 5 werden jeweils die Wörter „Berufsgenossenschaft für Transport und ...

Digital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Artikel 1 DigiG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... „§ 33 Absatz 3, § 37 Absatz 1, die §§ 40, 41, 42 Absatz 1 bis 3, § 51 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 , die §§ 58, 59, 62, 63 Absatz 1, 3 und 4, § 64 Absatz 3 und die §§ 64a ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 05.08.2010 BGBl. I S. 1127
Artikel 1 3. SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... enthält." b) Absatz 5 Satz 4 wird aufgehoben. 16. In § 51 Absatz 5 wird jeweils das Wort „See-Berufsgenossenschaft" durch die Wörter ...

Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2757
Artikel 7a BlGewVFG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 51 Absatz 6 Nummer 5 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a werden nach dem Wort ... die Sätze 1 und 2 auch dann Anwendung, wenn in seiner Person ein Wahlausschlussgrund nach § 51 Absatz 6 vorliegt." 3. Folgender § 120 wird angefügt: „§ ... 120 Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen § 51 Absatz 6 Nummer 5 und § 59 Absatz 3 in der jeweils bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung finden bis zum ...

MDK-Reformgesetz
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Artikel 1 MDK-RG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... anderen Medizinischen Dienstes innehaben, können nicht gewählt oder benannt werden. § 51 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 6 Nummer 2 bis 6 des Vierten Buches gilt entsprechend. Rechtsbehelfe gegen die Benennung oder die Wahl der Mitglieder des ...