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Synopse aller Änderungen des SGB IV am 01.01.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2024 durch Artikel 1 des 7. SGBIVuaÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SGB IV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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SGB IV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung
SGB IV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; dieses geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Abschnitt Grundsätze und Begriffsbestimmungen
    Erster Titel Geltungsbereich und Umfang der Versicherung
       § 1 Sachlicher Geltungsbereich
       § 2 Versicherter Personenkreis
       § 3 Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich
       § 4 Ausstrahlung
       § 5 Einstrahlung
       § 6 Vorbehalt abweichender Regelungen
    Zweiter Titel Beschäftigung und selbständige Tätigkeit
       § 7 Beschäftigung
       § 7a Feststellung des Erwerbsstatus
       § 7b Wertguthabenvereinbarung
       § 7c Verwendung von Wertguthaben
       § 7d Führung und Verwaltung von Wertguthaben
       § 7e Insolvenzschutz
       § 7f Übertragung von Wertguthaben
       § 7g (aufgehoben)
       § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze
       § 8a Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten
       § 9 Beschäftigungsort
       § 10 Beschäftigungsort für besondere Personengruppen
       § 11 Tätigkeitsort
       § 12 Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter und Zwischenmeister
       § 13 Reeder, Seeleute und Deutsche Seeschiffe
    Dritter Titel Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen
       § 14 Arbeitsentgelt
       § 15 Arbeitseinkommen
       § 16 Gesamteinkommen
       § 17 Verordnungsermächtigung
       § 17a Umrechnung von ausländischem Einkommen
       § 18 Bezugsgröße
    Vierter Titel Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes
       § 18a Art des zu berücksichtigenden Einkommens
       § 18b Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens
       § 18c Erstmalige Ermittlung des Einkommens
       § 18d Einkommensänderungen
       § 18e Ermittlung von Einkommensänderungen
    Fünfter Titel Verarbeitung der Versicherungsnummer
       § 18f Zulässigkeit der Verarbeitung
       § 18g Angabe der Versicherungsnummer
    Sechster Titel (aufgehoben)
       § 18h (aufgehoben)
    Siebter Titel Betriebsnummer
       § 18i Betriebsnummer für Beschäftigungsbetriebe der Arbeitgeber
       § 18k Betriebsnummer für Beschäftigungsbetriebe weiterer Meldepflichtiger
       § 18l Identifikation weiterer Verfahrensbeteiligter in elektronischen Meldeverfahren
       § 18m Verarbeitung der Betriebsnummer
       § 18n Absendernummer
       § 18o Verarbeitung der Unternehmernummer
Zweiter Abschnitt Leistungen und Beiträge
    Erster Titel Leistungen
       § 19 Leistungen auf Antrag oder von Amts wegen
       § 19a Benachteiligungsverbot
    Zweiter Titel Beiträge
       § 20 Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich
       § 21 Bemessung der Beiträge
       § 22 Entstehen der Beitragsansprüche, Zusammentreffen mehrerer Versicherungsverhältnisse
       § 23 Fälligkeit
       § 23a Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahmen
       § 23b Beitragspflichtige Einnahmen bei flexiblen Arbeitszeitregelungen
       § 23c Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen
       § 23d Abgeltung von abgeleiteten Entgeltguthaben bei Beendigung oder Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses
       § 24 Säumniszuschlag
       § 25 Verjährung
       § 26 Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge
       § 27 Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs
       § 28 Verrechnung und Aufrechnung des Erstattungsanspruchs
Dritter Abschnitt Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
    Erster Titel Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung
       § 28a Meldepflicht
       § 28b Inhalte und Verfahren für die Gemeinsamen Grundsätze und die Datenfeldbeschreibung
       § 28c Verordnungsermächtigung
    Zweiter Titel Verfahren und Haftung bei der Beitragszahlung
       § 28d Gesamtsozialversicherungsbeitrag
       § 28e Zahlungspflicht, Vorschuss
       § 28f Aufzeichnungspflicht, Nachweise der Beitragsabrechnung und der Beitragszahlung
       § 28g Beitragsabzug
       § 28h Einzugsstellen
       § 28i Zuständige Einzugsstelle
       § 28k Weiterleitung von Beiträgen
       § 28l Vergütung
       § 28m Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen
       § 28n Verordnungsermächtigung
    Dritter Titel Auskunfts- und Vorlagepflicht, Prüfung, Schadensersatzpflicht und Verzinsung
       § 28o Auskunfts- und Vorlagepflicht des Beschäftigten
       § 28p Prüfung bei den Arbeitgebern
       § 28q Prüfung bei den Einzugsstellen und den Trägern der Rentenversicherung
       § 28r Schadensersatzpflicht, Verzinsung
Vierter Abschnitt Träger der Sozialversicherung
    Erster Titel Verfassung
       § 29 Rechtsstellung
       § 30 Eigene und übertragene Aufgaben
       § 31 Organe
       § 32 (aufgehoben)
       § 33 Vertreterversammlung, Verwaltungsrat
       § 34 Satzung
       § 35 Vorstand
       § 35a Vorstand bei Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen
       § 36 Geschäftsführer
       § 36a Besondere Ausschüsse
       § 37 Verhinderung von Organen
       § 38 Beanstandung von Rechtsverstößen
       § 39 Versichertenälteste und Vertrauenspersonen
       § 40 Ehrenämter
       § 41 Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen
       § 42 Haftung
    Zweiter Titel Zusammensetzung, Wahl und Verfahren der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten und Vertrauenspersonen
       § 43 Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane
       § 44 Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane
       § 45 Sozialversicherungswahlen
       § 46 Wahl der Vertreterversammlung
       § 47 Gruppenzugehörigkeit
       § 48 Vorschlagslisten
       § 48a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmervereinigungen
       § 48b Feststellungsverfahren
       § 48c Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung
       § 49 Stimmenzahl
       § 50 Wahlrecht
       § 51 Wählbarkeit
       § 52 Wahl des Vorstandes
       § 53 Wahlorgane
       § 54 Durchführung der Wahl
       § 55 Wahlunterlagen und Mitwirkung der Arbeitgeber
       § 56 Wahlordnung
       § 57 Rechtsbehelfe im Wahlverfahren
       § 58 Amtsdauer
       § 59 Verlust der Mitgliedschaft
       § 60 Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane
       § 61 Wahl der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen
       § 62 Vorsitzende der Selbstverwaltungsorgane
       § 63 Beratung
       § 64 Beschlussfassung
       § 64a Hybride und digitale Sitzungen
       § 65 Getrennte Abstimmung
       § 66 Erledigungsausschüsse
    Dritter Titel Haushalts- und Rechnungswesen
       § 67 Aufstellung des Haushaltsplans
       § 68 Bedeutung und Wirkung des Haushaltsplans
       § 69 Ausgleich, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung, Personalbedarfsermittlung
       § 70 Haushaltsplan
       § 71 Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
       § 71a Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit
       § 71b Veranschlagung der Arbeitsmarktmittel der Bundesagentur für Arbeit
       § 71c Eingliederungsrücklage der Bundesagentur für Arbeit
       § 71d Haushaltsplan und Kostenverteilungsverfahren der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
       § 71e Ausweisung der Schiffssicherheitsabteilung im Haushaltsplan
       § 71f Haushaltsplan der Unfallversicherung Bund und Bahn
       § 72 Vorläufige Haushaltsführung
       § 73 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
       § 74 Nachtragshaushalt
       § 75 Verpflichtungsermächtigungen
       § 76 Erhebung der Einnahmen
       § 77 Rechnungsabschluss, Jahresrechnung und Entlastung
       § 77a Geltung von Haushaltsvorschriften des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit
       § 78 Verordnungsermächtigung
       § 79 Geschäftsübersichten und Statistiken der Sozialversicherung
    Vierter Titel Vermögen
       § 80 Verwaltung der Mittel, Anlagegrundsätze
       § 81 Betriebsmittel
       § 82 Rücklage
       § 82a Verwaltungsvermögen
       § 83 Anlegung der Mittel
       § 84 Beleihung von Grundstücken
       § 85 Genehmigungs- und anzeigepflichtige Vermögensanlagen
       § 86 Ausnahmegenehmigung
    Fünfter Titel Aufsicht
       § 87 Umfang der Aufsicht
       § 88 Prüfung und Unterrichtung
       § 89 Aufsichtsmittel
       § 90 Aufsichtsbehörden
       § 90a Zuständigkeitsbereich
Fünfter Abschnitt Versicherungsbehörden
    § 91 Arten
    § 92 Versicherungsämter
    § 93 Aufgaben der Versicherungsämter
    § 94 Bundesamt für Soziale Sicherung
Sechster Abschnitt Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung
    Erster Titel Übermittlung von Daten zur und innerhalb der Sozialversicherung
       § 95 Gemeinsame Grundsätze Technik
       § 95a Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern
       § 95b Systemprüfung
       § 95c Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern
    Zweiter Titel Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
       § 96 Kommunikationsserver
       § 97 Annahmestellen
       § 98 Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen
    Dritter Titel Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung
       § 99 Übermittlung von Daten durch den Unternehmer im Lohnnachweisverfahren
       § 100 Inhalt des elektronischen Lohnnachweises
       § 101 Stammdatendatei
       § 102 Annahme, Prüfung und Weiterleitung der Daten zum Lohnnachweisverfahren
       § 103 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung
Siebter Abschnitt Informationsangebote in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung
    § 104 Informations- und Beratungsanspruch
    § 105 Informationsportal
Achter Abschnitt Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren
    § 106 Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei Beschäftigung nach Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b, Absatz 4, 5, Artikel 12 Absatz 1, Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a oder Buchstabe b Ziffer i und Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
    § 106a Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
    § 107 Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen
    § 108 Elektronische Übermittlung von Anträgen und sonstigen Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger
    § 108a Verfahren zur elektronischen Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten für Elterngeld
Neunter Abschnitt Aufbewahrung von Unterlagen
    § 109 Meldung der Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten an den Arbeitgeber *)
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

    § 109a Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten und Daten zur stationären Krankenhausbehandlung durch die Bundesagentur für Arbeit
    § 110 (aufgehoben)
    § 110a Aufbewahrungspflicht
    § 110b Rückgabe, Vernichtung und Archivierung von Unterlagen
    § 110c Verwaltungsvereinbarungen, Verordnungsermächtigung
    § 110d (aufgehoben)
Zehnter Abschnitt Bußgeldvorschriften
    § 111 Bußgeldvorschriften
    § 112 Allgemeines über Bußgeldvorschriften
    § 113 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Elfter Abschnitt Übergangsvorschriften
    § 114 Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes
    § 115 (aufgehoben)
    § 115a (aufgehoben)
    § 116 Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben
    § 116a (aufgehoben)
    § 117 Verwaltungsausgaben der knappschaftlichen Krankenversicherung der Rentner
    § 118 Übergangsregelung für Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst
    § 119 Berücksichtigung von Versorgungskrankengeld
    § 120 (aufgehoben)
    § 121 Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
    § 122 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
    § 123 Übergangsregelung
    § 124 (aufgehoben)
    § 125 (aufgehoben)
    § 126 Verzicht auf die elektronisch unterstützte Prüfung bei den Arbeitgebern
    § 127 (aufgehoben)
    § 128 Außerordentliche Hemmung der Verjährung
    § 129 Übergangsregelung für die Zulassung der Arbeitnehmervereinigungen für die Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023
    § 130 Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Corona-Impfzentren
    § 131 Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Corona-Testzentren
    § 132 (aufgehoben)
    § 133 Übergangsvorschrift zur Besetzung der hauptamtlichen Vorstände und Geschäftsführungen der Versicherungsträger
    § 134 Übergangsregelung zum Übergangsbereich
    § 135 Bericht zur Einführung eines Betriebsstättenverzeichnisses
 (keine frühere Fassung vorhanden)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 109a (neu)




§ 109a Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten und Daten zur stationären Krankenhausbehandlung durch die Bundesagentur für Arbeit


vorherige Änderung

 


(1) Die Krankenkasse hat nach Eingang der Daten nach § 295 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Fünften Buches für Personen, für die nach den Vorschriften des Dritten Buches Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit bestehen, eine Meldung zum Abruf für die Bundesagentur für Arbeit zu erstellen, die insbesondere die folgenden Daten enthält:

1. den Namen des Versicherten,

2. den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit,

3. das Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit,

4. die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung und

5. die Angabe, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall oder auf den Folgen eines Arbeitsunfalls oder sonstigen Unfalls beruht.

(2) 1 Das Nähere zu den Datensätzen und zum Verfahren regeln der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit in gemeinsamen Grundsätzen. 2 Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit.

(3) Absatz 1 gilt entsprechend bei Eingang der Daten nach § 301 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 7 des Fünften Buches mit der Maßgabe, dass die Meldung abweichend von Absatz 1 nur die Daten nach Absatz 1 Nummer 1 und den Beginn, die voraussichtliche Dauer und das Ende der stationären Krankenhausbehandlung zu enthalten hat.