Zitat in folgenden NormenBeitragsverfahrensverordnung (BVV)
V. v. 03.05.2006 BGBl. I S. 1138; zuletzt geändert durch Artikel 6b G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
§ 8 BVV Entgeltunterlagen (vom 01.03.2025) ... 2 und Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. In den Fällen des § 126 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch kann weiterhin eine Prüfung von schriftlichen Unterlagen erfolgen. (3) ...
§ 14 BVV Inhalt des Dateisystems (vom 01.01.2023) ... erlassen wurden, 23. über die Befreiung der elektronischen Übermittlung nach § 126 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch . (2) Die Angaben nach Absatz 1 dürfen nur von dem zuständigen Träger der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 1 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ... an den Arbeitgeber". i) Folgende Angabe wird angefügt: „ § 126 Verzicht auf die elektronisch unterstützte Prüfung bei den Arbeitgebern". ... über die Erfahrungen mit dem Meldeverfahren zu berichten." 33. Folgender § 126 wird angefügt: „§ 126 Verzicht auf die elektronisch unterstützte ... zu berichten." 33. Folgender § 126 wird angefügt: „ § 126 Verzicht auf die elektronisch unterstützte Prüfung bei den Arbeitgebern Auf ...
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