interne Verweise§ 36a SGB IV Besondere Ausschüsse (vom 21.07.2023) ... ehrenamtlichen Mitglieder der besonderen Ausschüsse entsprechend. (4) § 64a Absatz 1, 3 und 4 gilt für die besonderen Ausschüsse entsprechend. § 64a Absatz 2 gilt mit ... 64a Absatz 1, 3 und 4 gilt für die besonderen Ausschüsse entsprechend. § 64a Absatz 2 gilt mit der Maßgabe, dass ein Mitglied den Ausnahmefall nach Absatz 2 Satz 1 feststellt und ...
§ 66 SGB IV Erledigungsausschüsse (vom 21.07.2023) ... (2) Für die Beratung und Abstimmung gelten die §§ 63, 64 und 64a Absatz 1, 3 und 4 entsprechend. § 64a Absatz 2 gilt mit der Maßgabe, dass ein Mitglied den ... und Abstimmung gelten die §§ 63, 64 und 64a Absatz 1, 3 und 4 entsprechend. § 64a Absatz 2 gilt mit der Maßgabe, dass ein Mitglied den Ausnahmefall nach Absatz 2 Satz 1 feststellt und ...
Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 64
§ 217b SGB V Organe (vom 01.01.2024) ... §§ 58, 59, 62 Absatz 1 bis 4 und 6, § 63 Abs. 1, 3, 4, § 64 Absatz 1 bis 3, § 64a und § 66 Abs. 1 des Vierten Buches und § 197 gelten entsprechend. (1a) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDigital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Artikel 6 AuWeBFG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ... wird nach der Angabe zu § 64 folgende Angabe eingefügt: „ § 64a Hybride und digitale Sitzungen". 2. Dem § 36a wird folgender Absatz 4 ... 2. Dem § 36a wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) § 64a Absatz 1, 3 und 4 gilt für die besonderen Ausschüsse entsprechend. § 64a Absatz 2 gilt mit der ... § 64a Absatz 1, 3 und 4 gilt für die besonderen Ausschüsse entsprechend. § 64a Absatz 2 gilt mit der Maßgabe, dass ein Mitglied den Ausnahmefall nach Absatz 2 Satz 1 feststellt und ... stattfindet, wenn ein Mitglied widerspricht." 3. Nach § 64 wird folgender § 64a eingefügt: „§ 64a Hybride und digitale Sitzungen (1) ... 3. Nach § 64 wird folgender § 64a eingefügt: „ § 64a Hybride und digitale Sitzungen (1) Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane können ... „(2) Für die Beratung und Abstimmung gelten die §§ 63, 64 und 64a Absatz 1, 3 und 4 entsprechend. § 64a Absatz 2 gilt mit der Maßgabe, dass ein Mitglied den Ausnahmefall ... die Beratung und Abstimmung gelten die §§ 63, 64 und 64a Absatz 1, 3 und 4 entsprechend. § 64a Absatz 2 gilt mit der Maßgabe, dass ein Mitglied den Ausnahmefall nach Absatz 2 Satz 1 feststellt und ...
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