Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.02.2016 aufgehoben
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§ 13 - Gefahrgutverordnung See (GGVSee)

neugefasst durch B. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 301; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 09.02.2016 BGBl. I S. 182
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 9512-20 Schiffssicherheit
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§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 Satz 1 mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 Satz 2 die Gefahrgutverordnung See vom 4. März 1998 (BGBl. I S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 11 § 7 des Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082), außer Kraft.

(2) § 10 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 21 und 22 der in Absatz 1 Satz 2 genannten Verordnung außer Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Januar 2006.



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