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§ 6 - Keramikermeisterverordnung (KeramMstrV)
V. v. 13.01.2006 BGBl. I S. 148 (Nr. 4); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.04.2006; FNA: 7110-3-163 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.04.2006; FNA: 7110-3-163 Handwerk im Allgemeinen
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§ 6 Situationsaufgabe
(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Keramiker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
(2) Als Situationsaufgabe sind fünf der nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen, davon auf jeden Falldie Arbeiten nach den Nummern 1 und 3, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 1, die Arbeiten nach den Nummern 2 und 3, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 sowie die Arbeiten nach den Nummern 1 und 2, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 durchgeführt hat. Die Vorschläge des Prüflings sollen bei der Auswahl der übrigen auszuführenden Arbeiten nach Möglichkeit berücksichtigt werden, soweit dies den Vorgaben des Absatzes 1 entspricht. Als Arbeiten kommen in Betracht:
- 1.
- zwei baukeramische Elemente nach Zeichnung zuschneiden, zusammenbauen, verstegen und verputzen,
- 2.
- eine Serie von drei Gefäßen mit einer Mindesthöhe von 25 Zentimetern oder Tellern oder Schalen mit einem Mindestdurchmesser von 30 Zentimetern nach vorgegebenem Muster frei drehen,
- 3.
- einen mitgebrachten Teller mit einem Durchmesser von 40 Zentimetern nach Vorlage in Pinselmalerei - dekorieren,
- 4.
- einen Teller oder eine Schale mit einem Mindestdurchmesser von 40 Zentimetern oder ein bauchiges Gefäß, in frei gewählter Form, mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern frei drehen,
- 5.
- eine Serie von drei Deckelgefäßen mit jeweils mindestens einem Liter Volumen frei drehen,
- 6.
- einen Zylinder mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern oder eine Kugel mit einem Mindestdurchmesser von 30 Zentimetern frei drehen,
- 7.
- eine quadratische Platte mit einer Kantenlänge von 50 Zentimetern anfertigen und verstegen,
- 8.
- als Grundlage für einen Gipsabdruck eine quadratische Platte mit einer Kantenlänge von 50 Zentimetern anfertigen und nach Themenvorgabe plastisch dekorieren,
- 9.
- ein Lüftungsgitter oder ein Verzierteil mit ausgeschnittenem, durchbrochenem Motiv anfertigen,
- 10.
- zwei unterschiedliche Profilteile herstellen und montieren,
- 11.
- einen frei gewählten Körper mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern in Überschlagstechnik aufbauen,
- 12.
- ein mitgebrachtes, lederhart getrocknetes oder geschrühtes bauchiges Gefäß mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern in einer frei gewählten Dekortechnik dekorieren,
- 13.
- ein Dekor als Rapport für ein Gefäß eigener Wahl entwickeln und ausführen,
- 14.
- ein mitgebrachtes Service für vier Personen in frei gewählter Dekorationstechnik nach eigenem Entwurf dekorieren,
- 15.
- ein vorgefertigtes Gefäß oder eine vorgefertigte Platte mit Schriftzeichen und Zahlen dekorieren,
- 16.
- ein plastisches Dekor auf einen vorgefertigten keramischen Rohling aufbringen.
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.
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