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Änderung § 16 DEÜV vom 01.01.2016
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§ 16 DEÜV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2016 geltenden Fassung | § 16 DEÜV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2016 geltenden Fassung durch Artikel 12 G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008 |
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(Text alte Fassung) § 16 Grundsatz | (Text neue Fassung)§ 16 (aufgehoben) |
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