Für Höhe und Laufzeit der Hinterbliebenenrente gelten §
19 und §
20 entsprechend.
§ 4 PKBaSSatzung Beitrittsrecht ... Pflichten keine Anwendung. § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, §§ 6a bis 9, §§ 12 bis 37a sowie § 60 finden auf Arbeitgeber, die ihren Beitritt auf die Abteilung Z 2002 ...