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§ 29a - Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (PKBaSSatzung k.a.Abk.)
Anhang V. v. 14.01.2006 BGBl. I S. 166, 167 (Nr. 5)
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 7633-1-1 Vorschriften für einzelne Versicherungsunternehmungen
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Geltung ab 01.01.2006; FNA: 7633-1-1 Vorschriften für einzelne Versicherungsunternehmungen
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§ 29a Umfang des Versicherungsschutzes, Wahlmöglichkeiten
§ 29a wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Die Arbeitnehmer der Abteilung Z 2002 haben Anspruch auf Altersrente nach Maßgabe des § 29b.
(2) Die Hinterbliebenen der Arbeitnehmer der Abteilung Z 2002 haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente (Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrente) nach Maßgabe des § 29c, wenn der Arbeitnehmer einen entsprechend erweiterten Versicherungsschutz gewählt hat.
(3) Die Arbeitnehmer der Abteilung Z 2002 haben neben dem Anspruch auf Altersrente auch Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nach Maßgabe des § 29d, wenn sie einen entsprechend erweiterten Versicherungsschutz gewählt haben.
(4) Die Arbeitnehmer der Abteilung Z 2002 haben neben dem Anspruch auf Altersrente auch Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des § 29c und Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nach § 29d, wenn sie einen entsprechend doppelt erweiterten Versicherungsschutz gewählt haben.
(5) Die Arbeitnehmer der Abteilung Z 2002 haben bei der Begründung des Versicherungsverhältnisses schriftlich zu erklären, in welchem Umfang sie Versicherungsschutz nach den Absätzen 1 bis 4 wünschen.
(6) Der Umfang des Versicherungsschutzes nach den Absätzen 1 bis 4 kann während der Laufzeit des Versicherungsverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber der Kasse erweitert werden. Eine Reduzierung des Versicherungsumfangs ist ausgeschlossen; § 29 Abs. 7 bleibt unberührt. Eine Änderung des Umfangs des Versicherungsschutzes kann innerhalb eines Kalenderjahres nicht erfolgen; die Änderung wird jeweils mit Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam. Anwartschaften auf den erweiterten Versicherungsschutz entstehen ausschließlich aus Beiträgen, die nach dem Wirksamwerden der Erweiterung geleistet werden. Aus Altersvorsorgezulagen (§§ 79 ff. EStG) entstehen Anwartschaften nach Maßgabe des Versicherungsschutzes, der für das Kalenderjahr ihres Zuflusses an die Kasse gewählt wurde.
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Zitierungen von § 29a Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29a PKBaSSatzung verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PKBaSSatzung selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 PKBaSSatzung Beitrittsrecht
... Pflichten keine Anwendung. § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, §§ 6a bis 9, §§ 12 bis 37a sowie § 60 finden auf Arbeitgeber, die ihren Beitritt auf die Abteilung Z 2002 ...
§ 29 PKBaSSatzung Mitgliedschaft, allgemeine Pflichten
... mit eigenen Beiträgen beantragen; er hat dabei den gewählten Versicherungsschutz (§ 29a ) um die Rente wegen Erwerbsminderung mit Wirkung zum Beginn des laufenden Kalenderjahres zu ... in der Abteilung Z 2002 fortzusetzen; er hat dabei den gewählten Versicherungsschutz (§ 29a ) um die Rente wegen Erwerbsminderung mit Wirkung zum Beginn des laufenden Kalenderjahres zu ...
§ 29b PKBaSSatzung Altersrente, Voraussetzungen und Höhe, Sterbegeld
... weibliche Arbeitnehmer anzuwenden, deren Versicherungsschutz lediglich Altersrente umfasst (§ 29a Abs. 1). Tabelle 2 ist auf männliche und weibliche Arbeitnehmer anzuwenden, deren ... anzuwenden, deren Versicherungsschutz Altersrente und Hinterbliebenenrente umfasst (§ 29a Abs. 2). Tabelle 3a ist auf männliche, Tabelle 3b auf weibliche Arbeitnehmer ... anzuwenden, deren Versicherungsschutz Altersrente und Rente wegen Erwerbsminderung umfasst (§ 29a Abs. 3). Tabelle 4 ist auf männliche und weibliche Arbeitnehmer anzuwenden, deren ... Altersrente, Hinterbliebenenrente und Rente wegen Erwerbsminderung umfasst (§ 29a Abs. 4). Die in einem Kalenderjahr entrichteten Beiträge werden einheitlich mit ...
§ 29c PKBaSSatzung Hinterbliebenenrente
... der Arbeitnehmer einen entsprechenden Umfang des Versicherungsschutzes gewählt hat (§ 29a Abs. 2 und 4), dieser Versicherungsschutz mindestens 36 Monate bestanden hat und für ... als ihre Zanlung unter Einschluss der Hinterbliebenenrenten erfolgt ist (§ 29a Abs. 2 und 4). (6) Die Hinterbliebenenrenten dürfen insgesamt nicht höher ...
§ 29d PKBaSSatzung Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
... soweit sie einen entsprechenden Umfang des Versicherungsschutzes gewählt haben (§ 29a Abs. 3 und 4), dieser Versicherungsschutz mindestens 36 Monate bestanden hat und für ... als ihre Zahlung unter Einschluss der Rente wegen Erwerbsminderung erfolgt ist (§ 29a Abs. 3 und 4). (9) Der Steigerungsbetrag (Verrentungsprozentsatz) richtet sich nach ...
§ 30k PKBaSSatzung Übertragung externer Übertragungswerte auf die Kasse
... Verrentung, je nachdem, welchen Umfang des Versicherungsschutzes der Arbeitnehmer nach § 29a gewählt hat, einheitlich mit dem Steigerungsbetrag gemäß § 29b Abs. 3 ...
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