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§ 30g - Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (PKBaSSatzung k.a.Abk.)
Anhang V. v. 14.01.2006 BGBl. I S. 166, 167 (Nr. 5)
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 7633-1-1 Vorschriften für einzelne Versicherungsunternehmungen
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Geltung ab 01.01.2006; FNA: 7633-1-1 Vorschriften für einzelne Versicherungsunternehmungen
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§ 30g Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers
§ 30g wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Kasse hat einem versicherten Arbeitnehmer bei einem berechtigten Interesse auf dessen Verlangen schriftlich mitzuteilen,
- 1.
- in welcher Höhe aus der bisher erworbenen unverfallbaren Anwartschaft bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze ein Anspruch auf Altersversorgung besteht und
- 2.
- sofern die Altersversorgungszusage nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde, wie hoch bei einer Übertragung der Anwartschaft nach § 30i der Übertragungswert ist.
(2) Die Kasse hat einem versicherten Arbeitnehmer auf dessen Verlangen schriftlich mitzuteilen, in welcher Höhe aus einem Übertragungswert, dessen Übertragung auf die Kasse der Arbeitnehmer gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)) von einem früheren Arbeitgeber oder dessen Versorgungsträger verlangen kann, bei der Kasse ein Anspruch auf Altersversorgung und ob eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung bestehen würde. Der Auskunftsanspruch entfällt, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei dem ehemaligen Arbeitgeber mehr als ein Jahr zurückliegt.
Zitierungen von § 30g Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30g PKBaSSatzung verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PKBaSSatzung selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 PKBaSSatzung Beitrittsrecht
... Pflichten keine Anwendung. § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, §§ 6a bis 9, §§ 12 bis 37a sowie § 60 finden auf Arbeitgeber, die ihren Beitritt auf die Abteilung Z 2002 ...
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