§ 38 - Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (PKBaSSatzung k.a.Abk.)

§ 38 Organe



Die Organe der Pensionskasse sind

1.
die Arbeitnehmervertretung,

2.
die Hauptversammlung,

3.
das Kuratorium,

4.
der Vorstand.



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