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§ 53 - Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (PKBaSSatzung k.a.Abk.)

§ 53 Wahlordnung



Die Einzelheiten der Wahl zu den Kassenorganen regelt das Kuratorium.



 

Zitierungen von § 53 Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 PKBaSSatzung verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PKBaSSatzung selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48 PKBaSSatzung Aufgaben
... 20b, § 21 Abs. 3, § 29g, § 46 Abs. 3, § 50 Abs. 1, § 51 Abs. 2, § 53 , § 62 Abs. 3 und § 65 Abs. 2 zu treffen. (3) Satzungsänderungen ...