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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2015 aufgehoben
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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin (HolzMAusbV k.a.Abk.)
V. v. 25.01.2006 BGBl. I S. 255 (Nr. 5); aufgehoben durch § 33 V. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 738
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-12 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-12 Berufliche Bildung
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§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,
- 6.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 7.
- Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen,
- 8.
- Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
- 9.
- Durchführen von Messungen, Herstellen und Anwenden von Schablonen und Lehren,
- 10.
- Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen,
- 11.
- Überwachen und Steuern von Produktionsprozessen,
- 12.
- Herstellen, Vormontieren und Zusammenbauen von Teilen,
- 13.
- Behandeln von Oberflächen,
- 14.
- Verpacken und Lagern von Produkten,
- 15.
- Qualitätsmanagement, Kundenorientierung.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- in der Fachrichtung Möbelbau und Innenausbau:
- a)
- Herstellen von Oberflächen,
- b)
- Herstellen von Möbeln oder Innenausbauten,
- c)
- Prüfen von Produkten;
- 2.
- in der Fachrichtung Bauelemente, Holzpackmittel und Rahmen:
- a)
- Herstellen von Produkten,
- b)
- Ausführen von Holzschutzarbeiten,
- c)
- Prüfen von Produkten.
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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HolzMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HolzMAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 HolzMAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in ...
Anlage HolzMAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin
... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer ... und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... mit Informations- und Kommunikationssystemen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) a) Datensysteme nutzen, Vorschriften des Datenschut- zes beachten, ... und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) a) Arbeitsaufgaben erfassen und Vorgaben auf Umsetz- barkeit ... und Sichern von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 1 Nr. 7) a) Arbeitsplätze einrichten, sichern, unterhalten und räu- ... Werkzeugen, Geräten, Maschinen und techni- schen Einrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 8) a) Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Ein- richtungen ... Messungen, Herstellen und Anwenden von Schablonen und Lehren (§ 4 Abs. 1 Nr. 9) a) Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion ... und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 10) a) Arten und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstof- fen ... und Steuern von Produktionsprozessen (§ 4 Abs. 1 Nr. 11) a) Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschi- nen und Anlagen ... Vormontieren und Zusammenbauen von Teilen (§ 4 Abs. 1 Nr. 12) a) Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe zurichten b) Teile nach ... 12 13 Behandeln von Oberflächen (§ 4 Abs. 1 Nr. 13) a) Oberflächen hinsichtlich Bearbeitung und Nutzung ... und Lagern von Produkten (§ 4 Abs. 1 Nr. 14) a) Produkte für den Versand vorbereiten, insbesondere ... 15 Qualitätsmanagement, Kundenorientierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 15) a) Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements anhand ... 4 1 Herstellen von Oberflächen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) a) Oberflächenbearbeitungstechniken anwenden, ... Herstellen von Möbeln oder Innenausbauten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) a) Konstruktionen von Möbeln, Gestellen und ... und abbauen 8 3 Prüfen von Produkten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c) a) bewegliche Teile auf Funktion prüfen b) ... 1 Herstellen von Produkten (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) a) Konstruktionen unterscheiden und bei der Herstellung ... von Holzschutzarbeiten (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) a) Holzschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ... 7 3 Prüfen von Produkten (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) a) Prüfkriterien für Bauelemente, Holzpackmittel ...
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