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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin (HolzMAusbV k.a.Abk.)

V. v. 25.01.2006 BGBl. I S. 255 (Nr. 5); aufgehoben durch § 33 V. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 738
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-12 Berufliche Bildung
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§ 4 Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,

6.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,

7.
Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen,

8.
Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,

9.
Durchführen von Messungen, Herstellen und Anwenden von Schablonen und Lehren,

10.
Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen,

11.
Überwachen und Steuern von Produktionsprozessen,

12.
Herstellen, Vormontieren und Zusammenbauen von Teilen,

13.
Behandeln von Oberflächen,

14.
Verpacken und Lagern von Produkten,

15.
Qualitätsmanagement, Kundenorientierung.

(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
in der Fachrichtung Möbelbau und Innenausbau:

a)
Herstellen von Oberflächen,

b)
Herstellen von Möbeln oder Innenausbauten,

c)
Prüfen von Produkten;

2.
in der Fachrichtung Bauelemente, Holzpackmittel und Rahmen:

a)
Herstellen von Produkten,

b)
Ausführen von Holzschutzarbeiten,

c)
Prüfen von Produkten.

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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HolzMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HolzMAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 HolzMAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in ...
Anlage HolzMAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Holzmechaniker/zur Holzmechanikerin
... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer ... und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... mit Informations- und Kommunikationssystemen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) a) Datensysteme nutzen, Vorschriften des Datenschut- zes beachten, ... und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) a) Arbeitsaufgaben erfassen und Vorgaben auf Umsetz- barkeit ... und Sichern von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 1 Nr. 7) a) Arbeitsplätze einrichten, sichern, unterhalten und räu- ... Werkzeugen, Geräten, Maschinen und techni- schen Einrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 8) a) Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Ein- richtungen ... Messungen, Herstellen und Anwenden von Schablonen und Lehren (§ 4 Abs. 1 Nr. 9) a) Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion ... und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 10) a) Arten und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstof- fen ... und Steuern von Produktionsprozessen (§ 4 Abs. 1 Nr. 11) a) Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschi- nen und Anlagen ... Vormontieren und Zusammenbauen von Teilen (§ 4 Abs. 1 Nr. 12) a) Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe zurichten b) Teile nach ... 12 13 Behandeln von Oberflächen (§ 4 Abs. 1 Nr. 13) a) Oberflächen hinsichtlich Bearbeitung und Nutzung ... und Lagern von Produkten (§ 4 Abs. 1 Nr. 14) a) Produkte für den Versand vorbereiten, insbesondere ... 15 Qualitätsmanagement, Kundenorientierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 15) a) Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements anhand ... 4 1 Herstellen von Oberflächen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) a) Oberflächenbearbeitungstechniken anwenden, ... Herstellen von Möbeln oder Innenausbauten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) a) Konstruktionen von Möbeln, Gestellen und ... und abbauen 8 3 Prüfen von Produkten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c) a) bewegliche Teile auf Funktion prüfen b) ... 1 Herstellen von Produkten (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) a) Konstruktionen unterscheiden und bei der Herstellung ... von Holzschutzarbeiten (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) a) Holzschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ... 7 3 Prüfen von Produkten (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) a) Prüfkriterien für Bauelemente, Holzpackmittel ...