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§ 10d - Spielverordnung (SpielV)
neugefasst durch B. v. 27.01.2006 BGBl. I S. 280; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 7103-1 Spielgeräte
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Geltung ab 01.01.2006; FNA: 7103-1 Spielgeräte
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§ 10d
Folgende Prüfungszeugnisse werden als Nachweis der Unterrichtung anerkannt:
- 1.
- für das Aufstellergewerbe einschlägige Abschlüsse, die auf Grund von Rechtsverordnungen nach den §§ 4, 6 oder 53 des Berufsbildungsgesetzes erworben wurden,
- 2.
- für das Aufstellergewerbe einschlägige Abschlüsse, die auf Grund von Rechtsverordnungen der Industrie- und Handelskammern nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes erworben wurden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung V. v. 4. November 2014 BGBl. I S. 1678 m.W.v. 11. November 2014
Frühere Fassungen von § 10d SpielV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.11.2014 | Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom 04.11.2014 BGBl. I S. 1678 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10d SpielV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10d SpielV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SpielV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
V. v. 04.11.2014 BGBl. I S. 1678
Artikel 1 6. SpielVÄndV Änderung der Spielverordnung
... werden." 7. Nach § 10 werden die folgenden §§ 10a bis 10d eingefügt: „§ 10a (1) Zweck der Unterrichtung ist es, die ... 2. Spielhallenrecht der Länder, 3. Jugendschutzrecht. § 10d Folgende Prüfungszeugnisse werden als Nachweis der Unterrichtung anerkannt: ...
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