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Artikel 9 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 9 Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (112-1/2)



Artikel 6 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 28. Januar 1994 (BGBl. I S. 142) wird aufgehoben.