Artikel 13 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 13 Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (2030-1-2)



Artikel I §§ 3, 4, 5 und 5a sowie die Artikel III und VI des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-1-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel VIII des Gesetzes vom 31. August 1965 (BGBl. I S. 1007), welches wiederum durch Artikel 13 Nr. 1 Buchstabe e des Gesetzes vom 20. Dezember 1965 (BGBl. I S. 2065) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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