Tools:
Update via:
Artikel 22 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)
Artikel 22 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (2030-5)
Das Gesetz zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-5, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7114/a141365.htm