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Artikel 47 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)
Artikel 47 Auflösung des Siebenten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes (2032-12-7 )
Artikel 47 wird in 1 Vorschrift zitiert
Artikel 1 § 1 Nr. 6 bis 11 und §§ 2 bis 4, die Artikel 111 und VIII §§ 1 bis 3 des Siebenten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes vom 20. März 1979 (BGBl. I S. 357) werden aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 47 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 47 1. BMIBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. BMIBBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 100 1. BMIBBG Inkrafttreten
... nach der Verkündung in Kraft. (2) Abweichend von Absatz 1 treten die Artikel 2 und 47 mit Ablauf des 31. Juli 2006 in Kraft. ...
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