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Artikel 68 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (1. BMIBBG k.a.Abk.)

Artikel 68 Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (2032-17)



Die Artikel IV und V des Dritten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1710) werden aufgehoben.

 
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