Artikel 85 Aufhebung der Verordnung zur Umsiedlung von Vertriebenen und Flüchtlingen aus überbelegten Ländern (240-7)
Die Verordnung zur Umsiedlung von Vertriebenen und Flüchtlingen aus überbelegten Ländern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 240-7, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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